Die gesetzliche Kündigungsfrist in Deutschland beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Das bedeutet, wenn du einen Arbeiter zum Beispiel zum 30. November kündigen möchtest, musst du die Kündigung bis spätestens zum 1. November aussprechen. Wenn du zum 15. eines Monats kündigen möchtest, muss die Kündigung bis zum 15. des vorhergehenden Monats erfolgen. Es ist wichtig, die genauen Fristen im Arbeitsvertrag oder in geltenden Tarifverträgen zu überprüfen, da dort abweichende Regelungen enthalten sein können.