Zuständigkeit Gericht für Amtshaftungsansprüche?

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Die Zuständigkeit für einen Amtshaftungsanspruch richtet sich in Deutschland nach den allgemeinen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). In der Regel ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Bei Amtshaftungsansprüchen, die gegen einen Staat oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gerichtet sind, kann auch das Gericht am Sitz der Behörde zuständig sein, die den schädigenden Akt vorgenommen hat. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Falls zu berücksichtigen, da es auch spezielle Regelungen geben kann, die die Zuständigkeit beeinflussen. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

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