Nein – die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ist nicht schon deshalb ein Altersvorsorgebeitrag nach § 82 EStG. Begünstigt sind nur Beiträge zu einem zertifizierte...
Zählt die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer im öffentlichen Dienst zu vermögenswirksamen Leistungen?
Antwort vom**Nein. Die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ist keine vermögenswirksame Leistung, sondern betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Vermögenswirksame Leistungen sind ein eigener Anspruch und laufen davon getrennt.** ([versorgungskammer.de](https://www.versorgungskammer.de/jobs/Unsere-Leistungen)) ## Der entscheidende Unterschied Die BVK-Zusatzversorgung ist die Pflichtversicherung bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Sie dient deiner späteren Betriebsrente und wird nach den Angaben der Bayerischen Versorgungskammer für Beschäftigte dort durch Arbeitgeberbeiträge finanziert. ([versorgungskammer.de](https://www.versorgungskammer.de/jobs/Unsere-Leistungen)) Vermögenswirksame Leistungen dagegen sind tariflich ein eigener Baustein. Im TVöD ist ausdrücklich geregelt, dass die vermögenswirksame Leistung **nicht zusatzversorgungspflichtig** ist. Das zeigt klar: VL und Zusatzversorgung sind rechtlich und abrechnungstechnisch zwei verschiedene Dinge. ([oeffentlicher-dienst.info](https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/tvoed/tvoed-nr16.pdf)) ## Was das praktisch für dich bedeutet Wenn dir dein Arbeitgeber VL zahlt, werden diese nicht einfach „in die BVK-Zusatzversorgung umgeleitet“. VL gehen nur in einen dafür geeigneten Vertrag, zum Beispiel Bausparen, Fonds-Sparplan oder bestimmte Altersvorsorgeformen. Die BVK-Zusatzversorgung läuft daneben separat über die Zusatzversorgungskasse. Auf deiner Entgeltabrechnung sind das deshalb normalerweise zwei unterschiedliche Themen: einmal VL, einmal Zusatzversorgung/Umlage/Beitrag. ## Wichtige Ausnahme Etwas anderes gilt nur, wenn dein Arbeitgeber **zusätzlich** VL zahlt und du diese freiwillig in ein zulässiges Anlageprodukt einzahlst. Dann hat das aber immer noch nichts mit der Pflicht-Zusatzversorgung der BVK zu tun. Der häufigste Irrtum ist genau dieser: „Altersvorsorge vom Arbeitgeber“ wird mit „vermögenswirksamen Leistungen“ gleichgesetzt. Im öffentlichen Dienst ist das meistens falsch. Die Zusatzversorgung ist Betriebsrente, VL sind Sparleistungen.