Nein. Die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ist keine vermögenswirksame Leistung, sondern betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst. Vermögenswirksame Leistu...
Fragen zu Versorgungskammer
Frage stellenFragen und Antworten zum Thema Versorgungskammer
Ist die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ein Altersvorsorgebeitrag nach § 82 EStG?
Nein – die Zusatzversorgung der Bayerischen Versorgungskammer ist nicht schon deshalb ein Altersvorsorgebeitrag nach § 82 EStG. Begünstigt sind nur Beiträge zu einem zertifizierte...
Wo muss ich die Tänzerabfindung von Bayerische Versorgungskammer in der Steuererklärung abgeben?
Die Tänzerabfindung von der Bayerischen Versorgungskammer muss in der Steuererklärung in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) angegeben werden. Dort trägst d...