Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz...
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland besteht aus zwei Senaten, die jeweils aus acht Richtern bestehen. Insgesamt gibt es also 16 Richter. Diese werden zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat gewählt. Die Amtszeit der Richter beträgt 12 Jahre, eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Richter müssen die Befähigung zum Richteramt haben, was in der Regel bedeutet, dass sie ein juristisches Staatsexamen abgelegt haben und über umfangreiche Erfahrung im juristischen Bereich verfügen.
Das Bundesverfassungsgericht leitet in seinem sogenannten "Ersten Rundfunkurteil" von 1961 (BVerfGE 12, 205) die Zuständigkeit der Länder für den Rundfunk aus dem Grundgesetz...