Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...
Artikel 18 des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Möglichkeit, Grundrechte einzuschränken. Er besagt, dass die in den Artikeln 1 bis 17 garantierten Grundrechte durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können, wenn dies zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erforderlich ist. Wichtig ist, dass solche Einschränkungen nur durch ein Gesetz erfolgen dürfen und dass die Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt angetastet werden dürfen. Artikel 18 stellt somit sicher, dass die Grundrechte zwar nicht absolut sind, aber dennoch einen hohen Schutz genießen.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 unterscheiden sich in ihrer Entstehungszeit, ihrem rechtlichen Status...