Gemäß § 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) erhält eine Beschäftigte, die eine höherwertige Tätigkeit ausübt, eine Zulage. Wenn die höherwertige Tätigkeit vom 01.01.2024 bis zum 13.08.2024 übertragen wird, hat die Beschäftigte Anspruch auf die Zulage für den gesamten Zeitraum, in dem sie die höherwertige Tätigkeit ausübt. Da die Zulage in der Regel für den gesamten Monat gezahlt wird, wenn die höherwertige Tätigkeit im Laufe des Monats beginnt oder endet, würde die Zulage auch für den kompletten August gezahlt werden, sofern die höherwertige Tätigkeit bis zum 13.08.2024 ausgeübt wird. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen im TVöD und eventuell bestehende betriebliche Vereinbarungen zu beachten, um sicherzustellen, dass keine spezifischen Ausnahmen oder Regelungen vorliegen.