Ein Gerichtstermin zum Unterhalt dauert oft 30 Minuten bis 2 Stunden. Typisch ist: einfacher Fall: ca. 30–60 Minuten streitiger Fall mit vielen Unterlagen: ca. 1–2 Stunden mit Zeugen oder...
Welche natürlichen Personen haben im Familienrecht ein Zeugnisverweigerungsrecht?
Antwort vomNach dem deutschen Familienrecht besitzen folgende natürliche Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht: 1. Verlobte 2. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, auch wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht 3. Verwandte in gerader Linie (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern) 4. Geschwister 5. Verschwägerte in gerader Linie (z.B. Schwiegereltern, Schwiegerkinder) Diese Regelungen sind in der Strafprozessordnung (StPO) und der Zivilprozessordnung (ZPO) verankert.