Nach dem deutschen Familienrecht besitzen folgende natürliche Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht: 1. Verlobte 2. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, auch wenn die Ehe oder Lebenspartne... [mehr]
Nach dem deutschen Familienrecht besitzen folgende natürliche Personen ein Zeugnisverweigerungsrecht: 1. Verlobte 2. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, auch wenn die Ehe oder Lebenspartne... [mehr]
Wenn du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machst, kann dies in bestimmten Fällen dazu führen, dass dir ein Fahrtenbuch auferlegt wird. Dies geschieht häufig, wenn es Hinweis... [mehr]