Was ist der Unterschied zwischen Aussageverweigerungsrecht und Zeugnisverweigerungsrecht?

Antwort

Das **Aussageverweigerungsrecht** und das **Zeugnisverweigerungsrecht** sind zwei unterschiedliche Begriffe im deutschen Strafprozessrecht: **Aussageverweigerungsrecht:** Dieses Recht steht in erster Linie dem Beschuldigten (also der Person, gegen die sich das Strafverfahren richtet) zu. Es bedeutet, dass der Beschuldigte nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten oder zur Sache auszusagen (§ 136 StPO). Er kann also die Aussage ganz oder teilweise verweigern, ohne dass ihm daraus ein Nachteil entstehen darf. **Zeugnisverweigerungsrecht:** Dieses Recht betrifft Zeugen, also Personen, die nicht selbst Beschuldigte sind, aber im Verfahren aussagen sollen. Bestimmte Zeugen dürfen die Aussage verweigern, z.B. nahe Angehörige des Beschuldigten (§ 52 StPO) oder Personen mit einem besonderen Berufsgeheimnis wie Ärzte, Anwälte oder Geistliche (§ 53 StPO). Sie müssen dann nicht als Zeuge aussagen. **Zusammengefasst:** - Das Aussageverweigerungsrecht schützt den Beschuldigten. - Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt bestimmte Zeugen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/Strafverfahren/Strafverfahren_node.html).

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