Das zentrale Ziel des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) in Deutschland ist die Regelung derbestimmung und Mitwirkung der Arbeitnehmer in Betrieben. Es soll die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern fördern, die Interessen der Beschäftigten schützen und die Bildung von Betriebsräten ermöglichen. Dadurch wird eine demokratische Struktur innerhalb der Unternehmen geschaffen, die es den Arbeitnehmern erlaubt, an Entscheidungen, die ihre Arbeitsbedingungen betreffen, aktiv teilzunehmen. Das Gesetz trägt somit zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen bei.