Damit ein Käufer in Zahlungsverzug gerät, müssen nach deutschem Recht (§ 286 BGB) grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. **Fälligkeit und Durchsetzbarkeit... [mehr]
In diesem Satz wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines unbegründeten Zahlungsverzugs das Recht auf Zurückbehaltung von Leistungen in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, dass der Dienstleister oder Verkäufer die Erbringung seiner Leistungen zurückhalten kann, bis die ausstehenden Zahlungen geleistet werden. Es ist wichtig, solche Klauseln klar und rechtlich korrekt zu formulieren, um Missverständnisse zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren.
Damit ein Käufer in Zahlungsverzug gerät, müssen nach deutschem Recht (§ 286 BGB) grundsätzlich zwei Bedingungen erfüllt sein: 1. **Fälligkeit und Durchsetzbarkeit... [mehr]