Wie lange nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung muss sie bezahlt werden?

Antwort vom

In Deutschland gilt: Nach Zugang der Nebenkostenabrechnung ist eine **Nachzahlung grundsätzlich sofort fällig**, sofern im Mietvertrag **keine konkrete Zahlungsfrist** (z. B. „zahlbar innerhalb von 30 Tagen“) vereinbart ist. Üblich ist, dass Vermieter eine Frist setzen; **dann gilt diese Frist**. Unabhängig davon gerätst du bei einer Geldforderung **spätestens 30 Tage nach Zugang** in Verzug, **wenn** du in der Abrechnung (oder gesondert) auf diese 30‑Tage‑Folge hingewiesen wurdest; ohne Hinweis tritt Verzug bei Mietern nicht automatisch nach 30 Tagen ein, sondern erst nach Mahnung.