Wie lange nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung muss sie bezahlt werden?

Antwort vom

In Deutschland gilt: Nach Zugang der Nebenkostenabrechnung ist eine **Nachzahlung grundsätzlich sofort fällig**, sofern im Mietvertrag **keine konkrete Zahlungsfrist** (z. B. „zahlbar innerhalb von 30 Tagen“) vereinbart ist. Üblich ist, dass Vermieter eine Frist setzen; **dann gilt diese Frist**. Unabhängig davon gerätst du bei einer Geldforderung **spätestens 30 Tage nach Zugang** in Verzug, **wenn** du in der Abrechnung (oder gesondert) auf diese 30‑Tage‑Folge hingewiesen wurdest; ohne Hinweis tritt Verzug bei Mietern nicht automatisch nach 30 Tagen ein, sondern erst nach Mahnung.

Verwandte Fragen

Welche Insektenbekämpfungsmaßnahmen muss ich als Mieter im Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten mitbezahlen?

Nur laufende, im Mietvertrag vereinbarte Kosten der Ungezieferbekämpfung für Gemeinschaftsbereiche musst du über die Nebenkosten mittragen; die Beseitigung eines konkreten Befalls in ei...