Zählt Unterlassen als Handlung?

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Ja, Unterlassen kann in bestimmten Kontexten als Handlung betrachtet werden. In der Rechtswissenschaft wird zwischen aktiven Handlungen und Unterlassungen unterschieden. Eine Unterlassung kann rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn eine Person verpflichtet ist, in einer bestimmten Situation zu handeln, aber dies nicht tut. In solchen Fällen kann das Unterlassen als schuldhaft angesehen werden, wenn dadurch ein Schaden entsteht oder eine rechtliche Pflicht verletzt wird.

Kategorie: Recht Tags: Unterlassen Handlung Recht

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