Wozu berechtigt eine Prokura und wozu nicht?

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Eine Prokura ist eine umfassende Vollmacht, die einem Prokuristen das Recht gibt, im Namen eines Unternehmens zu handeln. Sie berechtigt zu folgenden Handlungen: 1. **Vertretung des Unternehmens**: Der Prokurist kann das Unternehmen nach außen vertreten und Verträge abschließen. 2. **Eingehende Geschäfte**: Er kann alle Arten von Geschäften und Rechtshandlungen vornehmen, die im Rahmen des Unternehmens üblich sind. 3. **Bankgeschäfte**: Der Prokurist kann Konten führen, Überweisungen tätigen und Kredite aufnehmen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen: 1. **Veräußern von Grundstücken**: Der Prokurist darf in der Regel keine Grundstücke verkaufen oder erwerben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der Prokura festgelegt. 2. **Gesellschafterbeschlüsse**: Er kann keine Gesellschafterversammlungen einberufen oder an diesen teilnehmen. 3. **Änderung des Unternehmens**: Der Prokurist ist nicht befugt, die Gesellschaftsform zu ändern oder die Firma zu veräußern. Die genauen Befugnisse können jedoch durch die erteilte Prokura und interne Regelungen des Unternehmens variieren.

Kategorie: Recht Tags: Prokura Recht Befugnis

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