Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist da... [mehr]
Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich in der Regel nach dem Wohnort des Arbeitnehmers oder dem Ort der Arbeitsstätte. In deinem Fall, wenn du in Mannheim wohnst und in Stuttgart arbeitest, wäre das Arbeitsgericht in Stuttgart zuständig, da der Arbeitsort dort liegt. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte zu berücksichtigen.
Für eine Klage aus § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) mit einem Streitwert von 1.000 EUR (1 TDM = 1.000 Deutsche Mark, vermutlich ist aber 1.000 EUR gemeint) ist da... [mehr]