Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich in der Regel nach dem Wohnort des Arbeitnehmers oder dem Ort der Arbeitsstätte. In deinem Fall, wenn du in Mannheim wohnst und in Stuttgart arbeitest, wäre das Arbeitsgericht in Stuttgart zuständig, da der Arbeitsort dort liegt. Es ist jedoch ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um alle Aspekte zu berücksichtigen.