Wo sind Verpflichtungsermächtigungen geregelt?

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Verpflichtungsermächtigungen sind in Deutschland im Haushaltsrecht geregelt, insbesondere im Grundgesetz (GG) und im Haushaltsgesetz. Die relevanten Vorschriften finden sich vor allem in den Artikeln 110 bis 115 GG, die die Haushaltsführung und die Haushaltsplanung betreffen. Zudem sind sie im Haushaltsgesetz und in den jeweiligen Landeshaushaltsordnungen verankert. Diese Regelungen legen fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Verpflichtungsermächtigungen erteilt werden können.