In Deutschland werden Anzeigen, bei denen der Täter nicht gefunden wurde, in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Diese Frist kann jedoch variieren, abhängig von der Art des Delikts und den spezifischen Umständen des Falls. Bei bestimmten schweren Straftaten kann die Frist auch länger sein. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an die zuständige Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft zu wenden.