Bei einem Vorfall, bei dem ein Täter eine Wohnungstür eintritt, sind folgende wichtige Fragen zu klären: 1. **Wer ist der Täter?** Identität, Beziehung zum Wohnungsinhab... [mehr]
In Deutschland werden Anzeigen, bei denen der Täter nicht gefunden wurde, in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Diese Frist kann jedoch variieren, abhängig von der Art des Delikts und den spezifischen Umständen des Falls. Bei bestimmten schweren Straftaten kann die Frist auch länger sein. Es ist ratsam, sich bei konkreten Fragen an die zuständige Polizeibehörde oder Staatsanwaltschaft zu wenden.
Bei einem Vorfall, bei dem ein Täter eine Wohnungstür eintritt, sind folgende wichtige Fragen zu klären: 1. **Wer ist der Täter?** Identität, Beziehung zum Wohnungsinhab... [mehr]
Sehr geehrter Herr [Name], im Auftrag der zuständigen Behörde möchten wir Sie darauf hinweisen, dass uns wiederholt Beschwerden über Ihr Verhalten gegenüber Ihrer Nachbarin,... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]