Wie lange reicht das Recht am eigenen Bild zurück?

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Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich das Recht hat, darüber zu entscheiden, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Dieses Recht gilt zeitlich unbegrenzt, das heißt, es erlischt nicht mit dem Tod. Allerdings können die Erben des abgebildeten Personenrechte geltend machen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Bildern von Personen, die Teil einer größeren Szenerie sind oder bei öffentlichen Veranstaltungen. In solchen Fällen kann das Recht am eigenen Bild eingeschränkt sein.

Kategorie: Recht Tags: Recht Bild Privatsphäre

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