Wenn eine Güteverhandlung bei Gericht abgelehnt wird – das heißt, wenn mindestens eine Partei nicht bereit ist, sich auf einen Vergleich oder eine einvernehmliche Lösung einzulas... [mehr]
Eine Güteverhandlung kann auf verschiedene Weise enden: 1. **Einigung**: Die Parteien erreichen eine Einigung und schließen einen Vergleich, der die Streitpunkte regelt. 2. **Fortsetzung des Verfahrens**: Wenn keine Einigung erzielt wird, kann die Güteverhandlung enden, und das Verfahren wird vor Gericht fortgesetzt. 3. **Abbruch**: Eine der Parteien kann die Verhandlung abbrechen, wenn sie der Meinung ist, dass eine Einigung nicht möglich ist. 4. **Protokollierung**: In einigen Fällen wird das Ergebnis der Güteverhandlung in einem Protokoll festgehalten, auch wenn keine Einigung erzielt wurde. Die genaue Art des Endes hängt von den Umständen des Einzelfalls und den beteiligten Parteien ab.
Wenn eine Güteverhandlung bei Gericht abgelehnt wird – das heißt, wenn mindestens eine Partei nicht bereit ist, sich auf einen Vergleich oder eine einvernehmliche Lösung einzulas... [mehr]