Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Die GPS-Überwachung durch einen Arbeitgeber ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse an der Überwachung haben, das die Privatsphäre des Arbeitnehmers nicht unangemessen verletzt. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Einwilligung**: Der Arbeitgeber benötigt in der Regel die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers zur GPS-Überwachung. 2. **Transparenz**: Der Arbeitgeber muss klar kommunizieren, warum und wie die GPS-Daten verwendet werden. Dies sollte in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag festgehalten werden. 3. **Zweckbindung**: Die gesammelten Daten dürfen nur für den angegebenen Zweck verwendet werden, z.B. zur Routenoptimierung oder zur Sicherheit der Mitarbeiter. 4. **Datenminimierung**: Es sollten nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. 5. **Datenschutz**: Die Überwachung muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen, was bedeutet, dass der Arbeitnehmer über seine Rechte informiert werden muss. Es ist ratsam, sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten zu lassen oder die Personalabteilung zu kontaktieren, um die spezifischen Regelungen im eigenen Unternehmen zu klären.
Wenn dein Arbeitgeber dir kein Arbeitszeugnis ausstellt, hast du grundsätzlich einen rechtlichen Anspruch darauf. In Deutschland ist der Arbeitgeber nach § 109 Gewerbeordnung (GewO) verpflic...
Ob du an einem Holzbalken, der über die Grundstücksgrenze auf deinem Grundstück steht, eine Kamera anbringen darfst, hängt von mehreren rechtlichen Aspekten ab: 1. **Eigentumsverh...
Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen...