Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]
Ob du an einem Holzbalken, der über die Grundstücksgrenze auf deinem Grundstück steht, eine Kamera anbringen darfst, hängt von mehreren rechtlichen Aspekten ab: 1. **Eigentumsverhältnisse des Balkens:** Entscheidend ist, wem der Holzbalken gehört. Gehört der Balken dir und steht er vollständig auf deinem Grundstück, darfst du grundsätzlich daran etwas anbringen – solange keine anderen Vorschriften verletzt werden. 2. **Datenschutz (DSGVO):** Die Kamera darf ausschließlich dein eigenes Grundstück überwachen. Bereiche außerhalb deines Grundstücks (z. B. das Nachbargrundstück, öffentliche Wege oder Straßen) dürfen nicht erfasst werden. Andernfalls verstößt du gegen Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mehr dazu: [Datenschutzkonforme Videoüberwachung](https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Themen/Technologischer-Datenschutz/Videoueberwachung/videoueberwachung_node.html) 3. **Nachbarschaftsrecht:** Auch wenn der Balken auf deinem Grundstück steht, solltest du sicherstellen, dass die Kamera nicht das Nachbargrundstück oder gemeinschaftliche Flächen überwacht. Andernfalls kann der Nachbar Unterlassung verlangen. 4. **Baurechtliche Vorschriften:** In manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Regelungen, etwa zu baulichen Veränderungen an der Grundstücksgrenze. Informiere dich ggf. bei deiner Gemeinde. **Fazit:** Du darfst auf deinem eigenen Grundstück eine Kamera anbringen, solange sie ausschließlich dein Grundstück überwacht und keine fremden Bereiche erfasst werden. Achte auf die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und informiere dich ggf. über lokale Vorschriften. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/videoueberwachung-auf-privatgrundstuecken-das-ist-erlaubt-13208).
Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]