Ob ein Mandant die Kosten für einen Widerspruch trägt, hängt grundsätzlich vom Mandatsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen zwischen Mandant und Steuerberater ab. In d... [mehr]
Der Widerspruch gegen eine Inobhutnahme gehört in der Regel nicht zu einem familiengerichtlichen Verfahren, sondern ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren. Die Inobhutnahme von Kindern erfolgt durch das Jugendamt und kann durch Widerspruch oder Klage vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. Familiengerichtliche Verfahren betreffen hingegen meist das Sorgerecht, Umgangsrecht oder andere familienrechtliche Angelegenheiten. Es ist jedoch möglich, dass in bestimmten Fällen beide Verfahren miteinander verknüpft sind, insbesondere wenn es um das Wohl des Kindes geht.
Ob ein Mandant die Kosten für einen Widerspruch trägt, hängt grundsätzlich vom Mandatsverhältnis und den getroffenen Vereinbarungen zwischen Mandant und Steuerberater ab. In d... [mehr]
Nach Einlegung eines Widerspruchs gegen eine Zahlungsforderung gibt es keine pauschale, gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer du die Angelegenheit „aufklären“ musst. Die weite... [mehr]