Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt in der Regel sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt... [mehr]
§ 16 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVö) regelt die Stufenlaufzeit und deren Mitnahme bei verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen. Die wichtigsten Erkenntnisse sind: 1. **Stufenlaufzeit**: Die Stufenlaufzeit bezieht sich auf die Zeit, die ein Beschäftigter in einer bestimmten Entgeltstufe verbleibt, bevor er in die nächste Stufe aufsteigt. 2. **Mitnahme der Stufenlaufzeit**: Bei einem Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes kann die bereits erworbene Stufenlaufzeit unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Wechsel zu einer anderen Dienststelle oder einem anderen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst erfolgt. 3. **Voraussetzungen**: Die Mitnahme der Stufenlaufzeit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, wie z.B. die Dauer der vorherigen Beschäftigung und die Art des neuen Beschäftigungsverhältnisses. 4. **Neubewertung**: Bei der Übernahme in eine neue Entgeltgruppe kann es zu einer Neubewertung der Stufenlaufzeit kommen, was bedeutet, dass die bisherige Stufenlaufzeit nicht immer eins zu eins übernommen wird. 5. **Regelungen für Teilzeit**: Auch bei Teilzeitbeschäftigung gelten spezielle Regelungen zur Stufenlaufzeit, die berücksichtigt werden müssen. Diese Punkte sind entscheidend für die Planung der Karriere und der finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst.
Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beträgt in der Regel sechs Monate. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt... [mehr]
Im Rahmen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gibt es eine Ausschlussfrist, die besagt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Fr... [mehr]
Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Ausschlussfristen für Entgeltansprüche festgelegt. Diese Fristen regeln, bis wann Ansprüche geltend gemacht werden... [mehr]
Die Ausschlussfrist für Entgeltansprüche nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist in § 37 TVöD geregelt. Diese Frist besagt, dassprüche auf... [mehr]