Bei Kindeswohlgefährdung sind insbesondere folgende Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Sozialgesetzbuches (SGB) relevant: 1. **BGB § 1666** - Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls: Dieser Paragraph regelt, dass das Familiengericht eingreifen kann, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. 2. **BGB § 1631** - Inhalt und Grenzen der Personensorge: Hier wird die Verantwortung der Eltern für das Wohl des Kindes beschrieben. 3. **SGB VIII § 8a** - Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Dieser Paragraph verpflichtet Jugendämter, bei Anzeichen einer Gefährdung des Kindeswohls tätig zu werden. 4. **SGB VIII § 42** - Inobhutnahme von Kindern: Regelt die vorübergehende Unterbringung von Kindern, wenn deren Wohl gefährdet ist. Diese Paragraphen bilden die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Kindern in Deutschland bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.