Werden ausgedachte Forderungen rechtskräftig, wenn der geforderte nicht reagiert?

Antwort

Ausgedachte Forderungen oder Rechnungen sind grundsätzlich nicht rechtskräftig. Wenn jemand eine Forderung erhält und nicht darauf reagiert, bedeutet das nicht automatisch, dass die Forderung gültig ist. In der Regel muss eine Forderung rechtlich begründet und nachweisbar sein. Wenn die Forderung nicht legitim ist, kann der Empfänger in der Regel auch nicht rechtlich belangt werden. Es ist jedoch ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Situation zu klären.

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