Wer zahlt Löschwasser?

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Die Kosten für das Löschwasser werden in der Regel von der Gemeinde oder der Stadt getragen, da die Feuerwehr als öffentliche Einrichtung tätig wird. In einigen Fällen können die Kosten jedoch auf den Verursacher des Brandes oder den Eigentümer des betroffenen Grundstücks umgelegt werden, insbesondere wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich sein und sind in den jeweiligen Feuerwehrgesetzen und Satzungen festgelegt.

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