Wer zahlt für den Abschleppdienst, wenn ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt wird?

Antwort

In der Regel trägt der Fahrzeughalter die Kosten für den Abschleppdienst, wenn sein Fahrzeug falsch geparkt ist. Der Abschleppdienst wird in der Regel von der Polizei oder dem Eigentümer des Parkplatzes beauftragt. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird, muss der Halter die Gebühren für das Abschleppen sowie eventuell anfallende Lagergebühren bezahlen. In einigen Fällen kann der Halter versuchen, die Kosten von der Versicherung erstattet zu bekommen, wenn eine entsprechende Versicherungspolice besteht.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie hoch sind die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 HessAGVwGO?

Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (HessAGVwGO) richten sich nach den dort genannten Regelungen. Nach § 14 Abs... [mehr]

Wer trägt gemäß § 2018 BGB die Kosten für die Zustellung bei einer Herausgabe?

Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]