Das Wegerecht wird in der Regel von der zuständigen Behörde oder dem Grundstückseigentümer vergeben. In vielen Fällen ist es notwendig, eine Einigung zwischen den betroffenen Parteien zu erzielen, insbesondere wenn es um private Wege geht. Bei öffentlichen Wegen kann die Vergabe durch kommunale oder staatliche Stellen erfolgen, die für die Planung und Genehmigung von Verkehrswegen zuständig sind. In Deutschland sind dies häufig die Gemeinden oder Landkreise. Bei rechtlichen Fragen zu Wegerechten ist es ratsam, sich an einen Fachanwalt für Grundstücksrecht zu wenden.