Wer überwacht das JArbSchG?

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Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wird in Deutschland von verschiedenen Institutionen überwacht. Die Hauptverantwortung liegt bei den Aufsichtsbehörden der Bundesländer, die in der Regel durch die Gewerbeaufsicht oder das Amt für Arbeitsschutz vertreten sind. Diese Behörden führen Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Vorschriften des JArbSchG eingehalten werden. Zudem können auch die Jugendämter und die Berufsgenossenschaften eine Rolle bei der Überwachung spielen. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.

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