Wer trifft diese Abwägung?

Antwort vom

Die Abwägung wird in der Regel von Entscheidungsträgern getroffen, die je nach Kontext variieren können. In politischen oder rechtlichen Angelegenheiten sind es oft Gesetzgeber, Richter oder Verwaltungsbehörden. In Unternehmen können es Führungskräfte oder Managementteams sein. In sozialen oder ethischen Fragen können auch Experten, Berater oder die Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Die genaue Person oder Gruppe hängt also stark vom spezifischen Kontext ab.

Verwandte Fragen

Wer ist für die Umsetzung von Maßnahmen nach einer Verfahrensverzeichnis-Prüfung verantwortlich, z. B. für die Erstellung eines Löschkonzepts?

Verantwortlich ist grundsätzlich der Verantwortliche im Sinne der DSGVO – also die Stelle bzw. Unternehmensleitung, nicht der Datenschutzbeauftragte. Die praktische Umsetzung einzelner Ma&s...