Nein. In Deutschland kann eine Privatinsolvenz grundsätzlich nicht gemeinsam als Ehepaar beantragt werden. Jede Person muss ein eigenes Insolvenzverfahren durchlaufen. Wichtig dabei: Auch bei Eh...
Wer trägt die Verfahrenskosten bei einem vor der Insolvenz begonnenen Rechtsstreit, der in der Insolvenz zur Feststellung wieder aufgenommen wurde?
Antwort vomIn einem solchen Fall trägt in der Regel die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten, die im Rahmen des Rechtsstreits anfallen. Das bedeutet, dass die Kosten aus den Mitteln der Insolvenzmasse beglichen werden, sofern diese ausreichend sind. Sollte diemasse jedoch nichtreichen, können die unter Umständen von den Beteiligten, wie dem Insolvenzverwalter oder den Gläubigern, getragen werden. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen spezifischen rechtlichen Fragen von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Regelungen zu klären.