In einem solchen Fall trägt in der Regel die Insolvenzmasse die Verfahrenskosten, die im Rahmen des Rechtsstreits anfallen. Das bedeutet, dass die Kosten aus den Mitteln der Insolvenzmasse beglichen werden, sofern diese ausreichend sind. Sollte diemasse jedoch nichtreichen, können die unter Umständen von den Beteiligten, wie dem Insolvenzverwalter oder den Gläubigern, getragen werden. Es ist jedoch ratsam, sich in solchen spezifischen rechtlichen Fragen von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht beraten zu lassen, um die genauen Umstände und Regelungen zu klären.