Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Wenn der Aufsichtsrat den Jahresabschluss des Vorstands ablehnt, ist in der Regel der Gesellschafter oder die Hauptversammlung zuständig, um den Jahresabschluss festzustellen. In vielen Unternehmensformen, wie beispielsweise der Aktiengesellschaft, obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung, die auf Vorschlag des Vorstands und nach Prüfung durch den Aufsichtsrat entscheidet. Sollte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss ablehnen, kann dies zu einer erneuten Prüfung oder Anpassung des Jahresabschlusses führen, bevor er erneut zur Genehmigung vorgelegt wird.
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]