Wer sind die Verpflichteten in einer Kanzlei nach dem GwG?

Antwort

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gehören zu den Verpflichteten in einer Kanzlei insbesondere: 1. **Rechtsanwälte**: Sie sind verpflichtet, Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ergreifen. 2. **Notare**: Auch Notare unterliegen den Bestimmungen des GwG, insbesondere bei der Beurkundung von Verträgen. 3. **Steuerberater**: Sie müssen ebenfalls die Vorgaben des GwG beachten, insbesondere bei der Beratung von Mandanten. 4. **Wirtschaftsprüfer**: Diese sind ebenfalls verpflichtet, Geldwäschepräventionsmaßnahmen zu implementieren. Diese Berufsgruppen müssen unter anderem eine Risikoanalyse durchführen, Verdachtsmeldungen erstatten und ihre Mitarbeiter schulen.

Kategorie: Recht Tags: Verpflichtete GwG Kanzlei
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