In Deutschland muss derjenige, der sich auf das Bestehen eines Mietvertrages beruft, diesen auch beweisen. Das bedeutet, wenn ein Vermieter beispielsweise die Zahlung von Miete einfordert, muss er nachweisen, dass ein Mietvertrag besteht. Umgekehrt muss auch der Mieter, der beispielsweise eine Rückzahlung der Kaution verlangt, nachweisen, dass ein Mietverhältnis besteht. In der Regel geschieht dies durch Vorlage des schriftlichen Mietvertrages oder durch andere Beweismittel wie Zeugen oder Zahlungsnachweise.