Wer kann eine Vollmacht nach § 141 ZPO erstellen?

Antwort

Eine Vollmacht nach § 141 der Zivilprozessordnung (Z) kann grundsätzlich von jeder geschäftsfähigen Person erstellt werden. Das bedeutet, dass sowohl natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sind, als auch juristische Personen (wie Unternehmen oder Vereine) eine Vollmacht erteilen können. Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich erteilt werden, um im Prozess wirksam zu sein.

Kategorie: Recht Tags: Vollmacht ZPO Prozess
KI fragen

Verwandte Fragen

Wie erstelle ich eine Vollmacht zur Abmeldung eines Pkw?

Um eine Vollmacht zur Abmeldung eines Pkw zu erstellen, benötigst du ein formloses Schreiben, in dem du eine Person deines Vertrauens bevollmächtigst, dein Fahrzeug bei der zuständigen... [mehr]

Sind die Prozesse gegen Alex Murdaugh abgeschlossen?

Nein, die Prozesse gegen Alex Murdaugh sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Alex Murdaugh, ein ehemaliger Anwalt aus South Carolina, wurde im März 2023 wegen des Mordes an seiner Frau... [mehr]

Welche positiv belegte amtliche Wortklausel beschreibt korrekt eingehaltene Prozesse?

Eine positiv belegte, amtliche Formulierung für „Prozess formal korrekt eingehalten“ ist zum Beispiel: **„Das Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.“... [mehr]

Kann mein Sohn mit einer Kontovollmacht auch nach meinem Tod auf mein Konto zugreifen?

Eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) berechtigt grundsätzlich dazu, auch nach dem Tod des Kontoinhabers auf das Konto zuzugreifen – v... [mehr]