Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Eine Vollmacht nach § 141 der Zivilprozessordnung (Z) kann grundsätzlich von jeder geschäftsfähigen Person erstellt werden. Das bedeutet, dass sowohl natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und geschäftsfähig sind, als auch juristische Personen (wie Unternehmen oder Vereine) eine Vollmacht erteilen können. Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich erteilt werden, um im Prozess wirksam zu sein.
Eine Kündigung als Bevollmächtigter wird im Namen der Person oder des Unternehmens ausgesprochen, für die du handelst. Wichtig ist, dass du deine Vertretungsberechtigung deutlich machst... [mehr]
Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]