Wer ist zuständig für die Einhaltung des JArbSchG?

Antwort

Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) obliegt in erster Linie den Arbeitgebern, die dafür sorgen müssen dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus sind die Aufsichtsbehörden, wie die Gewerbeaufsicht oder das zuständige Jugendamt, für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung des JArbSchG zuständig. Diese Behörden führen regelmäßige Kontrollen durch und können bei Verstößen entsprechende Maßnahmen ergreifen.

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