Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) obliegt in erster Linie den Arbeitgebern, die dafür sorgen müssen dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darübe... [mehr]
Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) obliegt in erster Linie den Arbeitgebern, die dafür sorgen müssen dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darübe... [mehr]