Wer ist wahlberechtigt bei einer Betriebsratswahl?

Antwort

Wahlberechtigt bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Dazu zählen sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte sowie Auszubildende. Voraussetzung ist, dass der Betrieb in Deutschland ansässig ist und die Wahl nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durchgeführt wird.

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