Wahlberechtigt bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Dazu zählen sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte sowie Auszubildende. Voraussetzung ist, dass der Betrieb in Deutschland ansässig ist und die Wahl nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durchgeführt wird.