Wer ist wahlberechtigt bei einer Betriebsratswahl?

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Wahlberechtigt bei einer Betriebsratswahl sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Betrieb beschäftigt sind. Dazu zählen sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte sowie Auszubildende. Voraussetzung ist, dass der Betrieb in Deutschland ansässig ist und die Wahl nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) durchgeführt wird.

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