Wer ist in China von der Todesstrafe ausgenommen?

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In China sind bestimmte Personengruppen von der Todesstrafe ausgenommen. Dazu gehören in der Regel: 1. **Schwangere Frauen**: Sie können nicht zum Tode verurteilt werden, um das ungeborene Leben zu schützen. 2. **Personen mit schweren psychischen Erkrankungen**: Diese werden oft als nicht voll strafmündig angesehen. 3. **Minderjährige**: Personen unter 18 Jahren zum Zeitpunkt der Tat sind von der Todesstrafe ausgeschlossen. 4. **Ältere Menschen**: In einigen Fällen können Personen über 75 Jahre von der Todesstrafe verschont bleiben, insbesondere wenn sie keine schweren Verbrechen begangen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass die Anwendung der Todesstrafe in China stark umstritten ist und die genauen Regelungen und deren Umsetzung variieren können.

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