Wie alt darf ein APS-Zertifikat für ein nationales Visum für Deutschland in der VR China bei Antragstellung sein?

Antwort vom

**Ein APS-Zertifikat darf für den Antrag auf ein nationales Visum in China grundsätzlich auch älter sein, weil es nach den aktuellen APS-Hinweisen unbefristet gültig ist.** Die APS selbst schreibt in ihrer aktuellen FAQ zur Umstellung des China-Verfahrens, dass das APS-Zertifikat „vollumfänglich und unbefristet gültig“ ist und für Hochschulbewerbung **und** Visumantragstellung genutzt werden kann. ([aps.org.cn](https://www.aps.org.cn/wp-content/uploads/FAQ-Zur-Umstellung-des-China-DEU.pdf)) ## Entscheidend ist der praktische Punkt Für deinen Visumantrag in der VR China gibt es damit **keine feste Altersgrenze wie 3, 6 oder 12 Monate** für das APS-Zertifikat. Wichtiger ist, dass das Zertifikat **zu deinem aktuellen Bildungsstand und zu den eingereichten Unterlagen passt**. Wenn sich seit Ausstellung Wesentliches geändert hat, etwa ein neuer Abschluss hinzugekommen ist, kann es sinnvoll oder erforderlich sein, aktualisierte Nachweise einzureichen. Das ergibt sich auch daraus, dass die APS bei Studienvisa ausdrücklich das APS-Zertifikat bzw. die APS-Bescheinigung als Antragsunterlage verlangt. ([aps.org.cn](https://www.aps.org.cn/wp-content/uploads/WichtigeHinweise_Visumantrag_SH_deu.pdf)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen „Unbefristet gültig“ heißt **nicht automatisch**, dass jede alte Fassung immer optimal ist. Beispiel: Wenn dein APS-Zertifikat nur Studienleistungen bis zum 6. Semester abbildet, du inzwischen aber den Bachelor abgeschlossen hast, ist das Zertifikat zwar nicht „abgelaufen“, aber **inhaltlich möglicherweise nicht mehr der beste oder vollständige Nachweis** für den konkreten Visumantrag. Das ist der Unterschied zwischen **formaler Gültigkeit** und **inhaltlicher Aktualität**. Diese Einordnung folgt aus den APS-Vorgaben zum China-Verfahren und den Unterlagenlisten für Studienvisa. ([aps.org.cn](https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren)) ## Klare Antwort Wenn du in der VR China ein nationales Visum für Deutschland beantragst, darf dein APS-Zertifikat **grundsätzlich beliebig alt sein**, solange es echt ist und inhaltlich noch zu deinem aktuellen Ausbildungsstand passt. Eine starre Höchstfrist ist in den aktuellen APS-Informationen nicht genannt. ([aps.org.cn](https://www.aps.org.cn/wp-content/uploads/FAQ-Zur-Umstellung-des-China-DEU.pdf))

Kategorie: Recht Tags: APS Visum China

Verwandte Fragen

Was ist die Grundlage für Zoll bei Kleinsendungen aus China?

Bei Kleinsendungen aus China ist für den Zoll nicht nur der Warenpreis entscheidend, sondern der sogenannte Zollwert: meist Warenwert plus Versandkosten bis zur EU-Grenze; Einfuhrumsatzsteuer f&a...