Für Privatpersonen in Deutschland ist der außergerichtliche Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz gesetzlich vorgeschrieben; die zentrale Vorschrift ist § 305 InsO. Ohne dies...
Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften nach StrlSchG und StrlSchV verantwortlich?
Antwort vomNach den Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSch) und der Strenschutzverordnung (StrlSchV) ist Betreiber einer Anlage oder der Inhaber einer Geneigung für die Einhaltung der dort festgelegten Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst sowohl die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen als auch die Gewährleistung, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult sind und die gesetzlichen Vorgabenachtet werden. Zudem können auch andere Personen, mit dem Betrieb oder Nutzung von strahlenschutzrelevanten betraut sind, in die Verantwortung einbezogen werden.