Nach den Bestimmungen des Strahlenschutzgesetzes (StrlSch) und der Strenschutzverordnung (StrlSchV) ist Betreiber einer Anlage oder der Inhaber einer Geneigung für die Einhaltung der dort festgelegten Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst sowohl die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen als auch die Gewährleistung, dass alle Mitarbeiter entsprechend geschult sind und die gesetzlichen Vorgabenachtet werden. Zudem können auch andere Personen, mit dem Betrieb oder Nutzung von strahlenschutzrelevanten betraut sind, in die Verantwortung einbezogen werden.