Wer ist primär im Hauptverfahren zuständig?

Antwort

Im Hauptverfahren ist in der Regel das Gericht zuständig, das für den jeweiligen Streitfall nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) oder der Strafprozessordnung (StPO) zuständig ist. In Zivilverfahren ist dies oft das Amtsgericht oder das Landgericht, abhängig vom Streitwert und der Art des Rechtsstreits. In Strafverfahren ist das zuständige Gericht in der Regel das Amtsgericht oder das Landgericht, je nach Schwere des Delikts. Die genaue Zuständigkeit kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie dem Wohnsitz der Parteien oder dem Ort der Handlung.

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