Wer ist beim Pfandrecht Eigentümer und Besitzer?

Antwort

Beim Pfandrecht ist der Eigentümer der Pfandsache derjenige, der das Eigentum an der Sache hat. Der Besitzer hingegen ist die Person, die die Sache tatsächlich in ihrem Gewahrsam hat, unabhängig davon, ob sie auch der Eigentümer ist. In vielen Fällen kann der Eigentümer auch der Besitzer sein, aber es ist auch möglich, dass jemand anderes die Sache besitzt, während der Eigentümer rechtlich gesehen eine andere Person ist. Das Pfandrecht gibt dem Gläubiger das Recht, die Pfandsache zu verwerten, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

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