Wer ist bei einer Gerichtsverhandlung?

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Bei einem Gerichtsverfahren sind in der Regel mehrere Personen und Institutionen beteiligt: 1. **Richter**: Leitet das Verfahren und trifft Entscheidungen. 2. **Staatsanwalt**: Vertritt die Anklage, wenn es sich um ein Strafverfahren handelt. 3. **Verteidiger**: Verteidigt den Angeklagten oder die Beklagte. 4. **Kläger**: In Zivilverfahren die Person, die die Klage einreicht. 5. **Beklagter**: Die Person, gegen die die Klage gerichtet ist. 6. **Zeugen**: Personen, die Informationen oder Beweise zu dem Fall liefern können. 7. **Sachverständige**: Experten, die zu speziellen Themen Stellung nehmen können. 8. **Gerichtsschreiber**: Protokolliert das Verfahren und die Aussagen. Je nach Art des Verfahrens können auch weitere Personen oder Institutionen beteiligt sein.

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