Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Ja, eine Person mit Gesamtprokura kann allein über alle Geschäfte und Rechtshandlungen entscheiden, die im Rahmen der Prokura fallen. Die Gesamtprokura ermöglicht es dem Prokuristen, im Namen des Unternehmens zu handeln, jedoch kann es auch Regelungen geben, die bestimmte Entscheidungen oder Geschäfte einer zusätzlichen Zustimmung bedürfen, abhängig von den internen Richtlinien des Unternehmens.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Fundstellenhinweis WM 1960, 610 trägt das Aktenzeichen: **II ZR 15/59** Diese Entscheidung stammt aus dem Jahr 1960 und ist in der Zeitschr... [mehr]
Die Entscheidung BGH WM 1960, 610 ist auch unter der Fundstelle BGHZ 32, 164 zu finden. Das bedeutet, sie ist im 32. Band der amtlichen Sammlung „Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsa... [mehr]