Ja, eine Person mit Gesamtprokura kann allein über alle Geschäfte und Rechtshandlungen entscheiden, die im Rahmen der Prokura fallen. Die Gesamtprokura ermöglicht es dem Prokuristen, im Namen des Unternehmens zu handeln, jedoch kann es auch Regelungen geben, die bestimmte Entscheidungen oder Geschäfte einer zusätzlichen Zustimmung bedürfen, abhängig von den internen Richtlinien des Unternehmens.