Wer haftet für falsche Auskunft?

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Für eine falsche Auskunft kann grundsätzlich derjenige haften, der die Auskunft erteilt hat. Dies kann sowohl eine natürliche Person als auch eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen) sein. Die Haftung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Auskunft, dem Kontext und ob ein Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien besteht. In vielen Fällen kann eine Haftung aus deliktischen Ansprüchen (z.B. Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung) oder aus vertraglichen Ansprüchen (z.B. bei einem Beratungsvertrag) resultieren. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, um die Haftung zu bestimmen. Bei rechtlichen Fragen ist es ratsam, einen Fachanwalt zu konsultieren.

Kategorie: Recht Tags: Haftung Auskunft Recht

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