Das SeeARbG ist das **Seearbeitsgesetz**. Es regelt die arbeitsrechtlichen Bedingungen für Seeleute, die auf deutschen Seeschiffen beschäftigt sind. Das Gesetz enthält Vorschriften zu A... [mehr]
Als Beschäftigte/-r gilt in der Regel eine Person, die in einem Arbeitsverhältnis steht und gegen Entgelt eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber ausübt. Dies umfasst sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte, Auszubildende, Praktikanten und in manchen Fällen auch geringfügig Beschäftigte (Minijobber). Die genauen Definitionen können je nach rechtlichem Kontext, wie dem Arbeitsrecht oder Sozialrecht, variieren.
Das SeeARbG ist das **Seearbeitsgesetz**. Es regelt die arbeitsrechtlichen Bedingungen für Seeleute, die auf deutschen Seeschiffen beschäftigt sind. Das Gesetz enthält Vorschriften zu A... [mehr]