In welchem Paragraph im Betriebsverfassungsgesetz ist geregelt, wer Protokoll schreiben darf?

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Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die Regelung, wer das Protokoll schreiben darf, in § 34 BetrVG zu finden. Dort wird festgelegt, dass der Betriebsrat einen Schriftführer aus seiner Mitte wählen kann, der für die Protokollführung zuständig ist. Hier ist der Link zum Betriebsverfassungsgesetz: [BetrVG](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__34.html)

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