Wer bestimmt das Arbeitsschutzgesetz?

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Das Arbeitsschutzgesetz in Deutschland wird durch den Gesetzgeber, insbesondere durch den Bundestag und den Bundesrat, bestimmt. Es basiert auf den Vorgaben der Europäischen Union und wird durch verschiedene Ministerien, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, sowie durch Fachbehörden und Institutionen wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weiter konkretisiert und umgesetzt.

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